Nutzungsbedingungen Asic Sharing

PPK Consulting GmbH

WIRTSCHAFTSZONE RAS AL KHAIMAH (RAKEZ) Al Nakheel, Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate

Reg.-Nr. 20230550

Geschäftsführer: Peter Kritzer

info@ppk-tech-group.com

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
"ASIC-SHARING-PROGRAMM"

gültig ab 01.05.2023

§1

PPK Consulting LLC RAS AL KHAIMAH ECONOMIC ZONE (RAKEZ) Al Nakheel, Ras Al Khaimah, VAE Reg. Number 20230550 (im Folgenden "Unternehmen") verkauft an Kunden das Produkt "ASIC SHARING PROGRAM" Mit dem Kauf des Produktes "ASIC SHARING PROGRAM" gemäß § 2 erklärt sich der Käufer ausdrücklich und bedingungslos mit den nachfolgenden Regeln und Vorschriften einverstanden.

§2

Der Käufer kauft das jeweilige Paket gemäß der aktuellen Beschreibung auf der Website des Unternehmens.

§3

Der Käufer zahlt den Kaufpreis für ein oder mehrere Pakete seiner Wahl als Einmalzahlung, um einen Anteil gemäß den Bedingungen des gewählten Pakets zu erhalten.

§4

Der Käufer erhält einen Anteil, der durch das gemeinsame Netzwerk generiert wird, und erhält eine monatliche Abrechnung über das berechnete Ergebnis auf der Grundlage seines Pakets.

§5

Die Zahlung gemäß den Bedingungen des Pakets erfolgt spätestens am 10. Kalendertag des Folgemonats. Die erste Zahlung nach dem Kauf des Pakets erfolgt anteilig je nach Kaufdatum.

§6

PPK Consulting LLC überweist den Anteil des Käufers monatlich von seinem Konto per Überweisung in US-Dollar auf das Konto des Käufers oder in BTC auf das Wallet des Käufers.

§7

Alle Bankspesen und Kommissionsgebühren der Firmenbank sind von der Gesellschaft zu tragen, und alle Bankspesen und Kommissionsgebühren der Bank des Käufers sind vom Käufer zu tragen. Die Korrespondenzbankprovision ist vom Käufer zu zahlen.

§8

Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem der Betrag, der gezahlt werden soll, gemäß den Bankunterlagen auf das Firmenkonto überwiesen wird.

§9

Der Pauschalvertrag beginnt mit dem Tag des Kaufs und gilt für einen Zeitraum von 6 Kalendermonaten nach seinem Inkrafttreten. Der Paketvertrag endet automatisch nach 6 Kalendermonaten. Mit Ablauf dieses Vertrages erlöschen alle Ansprüche des Käufers auf weitere Zahlungen durch das Unternehmen.

§10

Der Pauschalvertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, indem sie die andere Partei im Falle eines wesentlichen Verstoßes schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen über die Kündigung informiert. "Wesentlicher Verstoß" umfasst: jeden Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikeln, jeden anderen Verstoß, den eine Partei nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch die andere Partei behoben hat, eine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei oder die Insolvenz, Liquidation oder Insolvenz einer Partei.

§11

Im Falle des Ablaufs oder der Beendigung dieser Vereinbarung gemäß einem der oben genannten Artikel ist das Unternehmen gegenüber dem Käufer oder einem Mitarbeiter des Käufers nicht verpflichtet, Schadenersatz oder Schäden jeglicher Art zu leisten, sei es aufgrund des Verlusts gegenwärtiger oder zukünftiger Verkäufe, Investitionen, Entschädigungen oder Firmenwerte durch den Käufer oder einen solchen Mitarbeiter. Der Investor verzichtet hiermit für sich selbst und im Namen jedes seiner Mitarbeiter auf alle Rechte, die ihm oder ihnen nach geltendem Recht oder anderweitig gewährt werden und die ihm oder ihnen nicht durch diese Vereinbarung gewährt werden.

§12

Das Unternehmen kann jederzeit die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dem Käufer aus diesem Vertrag aufkaufen und diesen Vertrag kündigen, indem es dem Käufer einen Betrag in Höhe des Paketpreises gemäß der Paketvereinbarung zahlt.

§13

Bei vollständiger und störungsfreier Vertragserfüllung durch den Käufer gewährt das Unternehmen folgende Garantie:
Wenn der kumulierte Betrag der 6 monatlichen Zahlungen an den Käufer geringer ist als der Paketpreis, verpflichtet sich das Unternehmen, die bestehende Differenz zu erstatten. Die Zahlung wird nach folgendem Schema berechnet:
Kaufbetrag – insgesamt 6 Käufer-Umsatzbeteiligung = Erstattungsbetrag
Diese Garantie wird innerhalb von 20 Werktagen nach Geltendmachung durch den Käufer geprüft, abgerechnet und ausgezahlt.

§14

Der Käufer erwirbt keine Eigentums- oder Eigentumsrechte an den ASICS des gemeinsam genutzten Netzwerks. Er erwirbt nur das Recht auf einen durch den ASICS erzielten Anteil am gemeinsamen Netzwerk gemäß den Paketbedingungen. Der Käufer hat kein Weisungs- oder Entscheidungsrecht in Bezug auf Standorte, Betriebsarbeiten, Honorare. Er hat kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern, Betreibern oder Kunden des Unternehmens.

§15

Das Unternehmen ist für den operativen und administrativen Betrieb des ASICS verantwortlich. Zu diesem Zweck kann sich das Unternehmen ohne Zustimmung des Käufers Dienstleistern, Betreibern und sonstigen Dritten bedienen.
Bei technischen Problemen des ASIC-Netzwerks, die nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntwerden behoben werden können, erhält der Käufer ohne zusätzliche Kosten einen Wechsel seines Pakets in ein anderes ASIC-Netzwerk.

§16

Das Unternehmen ist nicht haftbar oder verantwortlich für den Geschäftserfolg. Dem Käufer werden keine Umsatz- oder Gewinngarantien gegeben.
Der Käufer übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus dem Betrieb des ASIC-Netzwerks ergeben.

§17

Der Käufer ist allein verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Steuergesetze und anderer gesetzlicher Vorschriften in seinem Heimatland. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass Erträge aus diesem Vertrag in der Regel der Einkommensteuer unterliegen.

§18

Der Käufer verpflichtet sich, (a) alle vertraulichen Informationen nur in dem Umfang zu verwenden, der erforderlich ist, um es dem Käufer zu ermöglichen, das vom Käufer erworbene "Aktienpaket" in monatlicher Anteilshöhe zu bewerten; (b) keine vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen; und (c) keine der vertraulichen Informationen zu kopieren oder zu reproduzieren. Das Eigentum an allen Rechten, Titeln und Interessen an den vertraulichen Informationen verbleibt immer beim Unternehmen, und nichts in der Paketvereinbarung gibt dem Käufer (oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person) ein Recht, einen Titel oder ein Interesse an diesen vertraulichen Informationen oder eine Lizenz daran.

§19

Alle Mitteilungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie persönlich (bei Erhalt) oder einen (1) Werktag nach der Zustellung durch einen anerkannten Übernachtzustelldienst oder bei Übermittlung per E-Mail (mit Empfangsbestätigung) zugestellt werden. Mitteilungen an jede Partei sind wie folgt zu richten:
wenn an das Unternehmen, an: asicsharing@minercontrol.de
wenn an den Käufer, an: an die E-Mail-Adresse, die im Kaufprozess angegeben wurde
Jede Partei kann eine andere Adresse für den Versand von Mitteilungen angeben, indem sie die andere Partei mindestens fünf (5) Tage im Voraus schriftlich über eine solche Adressänderung informiert.

§20

Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden, dass das Unternehmen alle Mitteilungen, Jahresabschlüsse, Steuerberichte, Bewertungen, Berichte, Überprüfungen, Analysen oder andere Materialien sowie alle anderen Dokumente, Informationen und Mitteilungen in Bezug auf die Angelegenheiten des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über den Kauf, die dem Käufer im Rahmen des Vertrags oder im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden müssen oder dürfen, per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf einem elektronischen Message Board oder auf andere Weise zur Verfügung stellen kann. elektronische Kommunikation. Durch den Abschluss der Pauschalvereinbarung erklärt sich der Käufer damit einverstanden, alle Dokumente, Mitteilungen, Mitteilungen, Verträge und Vereinbarungen, die sich aus den Rechten, Pflichten oder Dienstleistungen des Käufers oder des Unternehmens aus dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, elektronisch zu erhalten.

§21

Für den Fall, dass eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung in irgendeiner Hinsicht ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollte, wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen hierin enthaltenen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

§22

Die Rechte und Vorteile dieser Vereinbarung sind zugunsten der Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien zu versichern und von diesen durchsetzbar. Die Rechte und Pflichten des Käufers aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens abgetreten werden.

§23

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass die Grundsätze des Kollisionsrechts in Kraft treten.

§24

Diese Vereinbarung kann in zwei Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede ein Original darstellt, die aber alle zusammen eine Urkunde bilden und wirksam werden, wenn eine oder mehrere Ausfertigungen von jeder Partei unterzeichnet und der anderen Partei zugestellt worden sind.

§25

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, sind durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen.
Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, müssen die Streitigkeiten zur Prüfung und endgültigen Entscheidung an das Wirtschaftsgericht in London, England, gemäß den Verfahrensregeln dieses Gerichts weitergeleitet werden, wobei die endgültige Entscheidung für beide Parteien verbindlich ist. In diesem Fall wird materielles Recht angewendet.
Die Parteien haben vereinbart, dass sie persönlich und direkt für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich sind und dass keine Ansprüche oder andere rechtliche Forderungen an den Staat der Ukraine und ein anderes Land oder an eine einzelne Behörde wegen der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag gerichtet werden können.

§26

Parteien, die nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag verantwortlich sind. In dem Fall, dass dies durch Ereignisse höherer Gewalt wie Feuer, Überschwemmung, Erdbeben und andere Naturkatastrophen verursacht wird, wie z. B. Streiks, militärische Aktionen, Handlungen von Regierungsbehörden, die im Vertrag festgelegte Handlungen direkt verbieten oder einschränken. In einem solchen Fall verlängert sich der Zeitpunkt der Erfüllung durch die Parteien um die gesamte Dauer der oben genannten Ereignisse..
Die Partei, für die es unmöglich wird, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, muss die andere Partei schriftlich über den Beginn und/oder die Beendigung der Ereignisse höherer Gewalt informieren.
Wenn die Dauer dieser Ereignisse länger als 3 (drei) Monate dauert, behält sich jede der Parteien das Recht vor, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verweigern.

§27

Die Parteien erkennen an, dass sie nicht berechtigt sind, Ansprüche in einem Gerichtsverfahren gemäß der Schiedsklausel geltend zu machen. Die Parteien verzichten hiermit wissentlich und freiwillig auf ihr Recht, solche Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

§28

DER KÄUFER NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS DER IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHENE KAUF WEDER VON DER SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION NOCH VON DER SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION ODER EINER STAATLICHEN WERTPAPIERKOMMISSION GEPRÜFT, GENEHMIGT ODER ABGELEHNT WURDE.
DER KÄUFER ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS ER SICH BEI SEINER KAUFENTSCHEIDUNG AUF SEINE EIGENE PRÜFUNG DES UNTERNEHMENS UND DER BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS, EINSCHLIESSLICH DER DAMIT VERBUNDENEN VORTEILE UND RISIKEN, VERLASSEN MUSS. ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR RENDITEN ODER GEWINNE.

Miner-Control ist ein Projekt der PPK Technology Group

    info@miner-control.com

RAS AL KHAIMAH ECONOMIC ZONE

AL Nakheel, Ras Al

Khaimah, UAE